BEW-Förderung Transformationspläne: Antragsschluss 31.03.2026. Jetzt handeln!

Wichtige Frist für Wärmenetzbetreiber
Für bestehende Wärmenetze, für die noch kein Antrag auf BEW-Förderung Modul 1 („Transformationspläne“) gestellt wurde, endet die Einreichungsmöglichkeit für Förderanträge am 31.03.2026. Mittelfristig entfällt damit eine zentrale Unterstützung für Stadtwerke und Kommunen bei der Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze.
Unabhängig davon müssen alle Betreiber bis Jahresende Dekarbonisierungsfahrpläne für ihre Wärmenetze vorlegen. Ausgenommen sind lediglich Netze, für die bereits bis zum31.12.2025 ein Förderantrag für einen Transformationsplan beim BAFA eingereicht wurde.
Handlungsoptionen für Wärmenetzbetreiber
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt: Reine Dekarbonisierungsfahrpläne sind häufig weniger aufwendig und ggf. auch kostengünstiger als Transformationspläne nach den BAFA-Mindestkriterien, doch die Erkenntnisse und Ausarbeitungstiefen sind dementsprechend auch weniger weitreichend. Die Beantragung der Transformationspläne nach Modul 1 mit 50 % Förderung bleibt daher in jedem Fall attraktiv.
Die Vorlage eines Transformationsplans nach Modul 1 (ob gefördert oder nicht) bleibt zudem die Voraussetzung für die Beantragung der BEW-Förderungen in den Modulen 2–4. Dabei sind die Anreize beachtlich:
- Module 2 & 3 unterstützen Investitionen mit bis zu 40 % Förderquote und
- Modul 4 fördert z.B. die Betriebskosten von Wärmepumpen.
Unsere Empfehlung
Ein Transformationsplan ist umfangreicher und kann sogar kosteneffizienter sein als ein Dekarbonisierungsfahrplan. Außerdem sichert er den Zugang zu den Folgeförderungen. Deshalb raten wir, die Anträge unbedingt bis zum 31.03.2026 einzureichen.
Megawatt unterstützt bei Antragstellung
Wir begleiten Wärmenetzbetreiber bei:
- der Antragsvorbereitung,
- der Erstellung des Transformationsplans (Modul 1),
- inklusive technischer und wirtschaftlicher Analyse und
- inklusive BAFA-konformer Dokumentation.
Und natürlich bei der nachfolgenden General- und Fachplanung von Wärmenetzen und Energiezentralen.
Gute Nachricht für neue Wärmenetze:
Die Förderung von Machbarkeitsstudien zur Untersuchung weitgehend neuer Wärmenetzstrukturen bleibt von der Frist unberührt.
